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19.-21.05.2026 Workshop zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen

hygieneinspektoren Bildrechte: iStock, scither5

Vom 19.-21.05.2026 findet der „Workshop zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen - Aufklärung und Bearbeitung“ in Präsenz statt.

Mit Hilfe praxisnaher Vorträge und Übungen anhand von Fallbeispielen wird die Bearbeitung lebensmittel-bedingter Krankheitsausbrüche geschult.

Angesprochen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in den kommunalen Behörden auf der Arbeitsebene mit der Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche beschäftigen, wie Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen, Gesundheitsaufseher/innen bzw. Hygienekontrolleure/ -kontrolleurinnen, Amtsärzte und -ärztinnen sowie Amtstierärzte und -tierärztinnen. Um die Zusammenarbeit der niedersächsischen kommunalen Gesundheitsämter (ÖGD) und der Lebensmittelüberwachung (LMÜ) zu fördern und weiter zu entwickeln, werden Anmeldungen nur berücksichtigt, wenn sich je eine Person aus beiden Ämtern eines Landkreises / einer kreisfreien Stadt für die gemeinsame Workshopteilnahme anmelden.

Die Organisation erfolgt gemeinsam durch das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Veranstaltungsort:

Katholische Akademie Stapelfeld

Stapelfelder Str. 31

49661 Cloppenburg

Teilnehmende:

Da während des Workshops Kleingruppenarbeit vorgesehen ist, sind sowohl die Anzahl der Landkreise als auch der Personen je Landkreis limitiert (je eine Person aus dem ÖGD und eine Person aus der LMÜ). Aufgrund der begrenzten Anzahl der Plätze wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen. Es können nur diejenigen kommunalen Behörden berücksichtigt werden

Es werden ausschließlich diejenigen kommunalen Behörden berücksichtigt, die je eine Person aus dem ÖGD und eine Person aus der LMÜ namentlich anmelden.

Anmeldeschluss:

16.05.2026

Teilnahmegebühr:

Der Workshop wird finanziell gefördert durch das LAVES und das NLGA, um die Teilnehmerkosten möglichst niedrig zu halten. Die Kosten für die Teilnahme werden mit dem gesonderten Schreiben zur Anmeldung bekannt gegeben.
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