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Allgemeine Veranstaltungshinweise


Anmeldung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich online über die Internetseite des NLGA. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie die Rechnung auf dem Postweg. Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor der ausgewiesenen Meldefrist eingehen. Meldungen, die nach Ablauf der Meldefrist erfolgen, können nur berücksichtigt werden, wenn noch Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese Allgemeinen Bedingungen für die Fortbildungsveranstaltungen des NLGA an.
Anzahl der Teilnehmenden
Für die Veranstaltungen steht i. d. R. ein begrenztes Angebot an Plätzen zur Verfügung. Die Berücksichtigung der Teilnehmenden erfolgt nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung. Auch nach Erreichen der maximalen Teilnehmendenzahl besteht die Möglichkeit einer Anmeldung. Diese Anmeldungen werden auf eine Warteliste gesetzt. Wenn Veranstaltungsplätze frei werden, rücken die Personen auf der Warteliste entsprechend dem Eingang ihrer Anmeldung nach und werden darüber per E-Mail benachrichtigt. Das NLGA behält sich vor, die Anzahl der Plätze auf der Warteliste zu begrenzen. Wird die maximale Anzahl der Plätze auf der Warteliste überschritten, ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Teilnahme von Menschen mit Handicaps
Die Teilnahme von Menschen mit Einschränkungen an den Seminaren ist grundsätzlich möglich.Schwerbehinderte Teilnehmer sollten bei der Anmeldung auf ihre Behinderung hinweisen, wenn sie auf Assistenz angewiesen sind und sich mit dem NLGA in Verbindung setzen, um die Einzelheiten für die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung zu klären.
Teilnahmegebühr
Bei kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltungen ist die gesamte Teilnahmegebühr vor Beginn der Veranstaltung fällig. Die Höhe der Teilnahmegebühr und die vom NLGA zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
Abmeldungen/Stornofristen/Stornokosten
Die Abmeldung (Stornierung) muss schriftlich, wahlweise per Briefpost oder per E-Mail, an das NLGA erfolgen. Verhinderungen sind vom Teilnehmenden unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt die schriftliche Kündigung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird keine Teilnahmegebühr fällig, bzw. werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet. Bei einer Kündigung innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 30 €, höchstens jedoch in Höhe der Teilnahmegebühr. Erfolgt die Kündigung am ersten Veranstaltungstag oder später, bzw. erfolgt bei Nichtteilnahme keine schriftliche Kündigung, wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Ausnahmen können nach Einzelfallprüfung zugelassen werden. Erfolgt die Abmeldung aufgrund einer Erkrankung, besteht bei wiederkehrenden Veranstaltungen die Möglichkeit, diese Veranstaltung spätestens im Folgejahr zu wiederholen. Eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr bei teilweiser Teilnahme an der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
Absage von Veranstaltungen durch das NLGA
Die Absage von Veranstaltungen aus einem unvorhersehbaren Grund (z. B. Erkrankung der/des Referent*in oder zu geringe Teilnehmendenzahl) bleibt dem NLGA vorbehalten. In diesem Fall wird keine Teilnahmegebühr fällig bzw. wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Müssen bereits begonnene Veranstaltungen abgebrochen werden (z. B. Erkrankung der/des Referent*in), wird nur die Teilnahmegebühr für die bis dahin besuchten Veranstaltungstage erhoben. Eine Haftung für etwaige Kosten, die den Teilnehmenden durch ausgefallene Veranstaltungen entstehen, übernimmt das NLGA nicht. Grundsätzlich behält sich das NLGA vor, Änderungen des Inhalts und Ablaufs bzw. Referenten von Veranstaltungen unter Wahrung des Gesamtcharakters vorzunehmen.
Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungsorte sind in den Veranstaltungsbeschreibungen genannt. Änderungen sind möglich und werden den Teilnehmenden rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt. Die An- und Abreise zu den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Veranstaltungszeiten
Die Veranstaltungszeiten werden in den Veranstaltungsprogrammen ausgewiesen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird der Beginn der folgenden Veranstaltungstage jeweils am ersten Tag bekannt gegeben.
Veranstaltungsprogramm
Das jeweilige Veranstaltungsprogramm zu den einzelnen Fortbildungen wird den Teilnehmenden auf der Internetseite des NLGA zur Verfügung gestellt. Bei etwaigen Änderungen erfolgt umgehend eine Aktualisierung. Eine persönliche Benachrichtigung der Teilnehmenden erfolgt in der Regel darüber hinaus nicht.
Materialien
Die Veranstaltungsmaterialien werden den Teilnehmenden in der Regel auf einer zugangsgeschützten Internetseite zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden am ersten Tag der Veranstaltung. Die Kosten für Materialien sind in der Teilnahmegebühr enthalten. Bild- und/oder Tonaufnahmen durch die Teilnehmenden sind während der Veranstaltungen aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Teilnahmebescheinigung/Zertifikat
Nach Abschluss eines Seminars erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung / ein Zertifikat. Bei Veranstaltungen für Ärzt*innen werden Fortbildungspunkte der Niedersächsischen Ärztekammer unter entsprechenden Voraussetzungen (Barcodeaufkleber) direkt an die jeweilige Institution weitergeleitet. Bei Veranstaltungen für Pflegekräfte werden die Veranstaltungen vorab der Registrierungsstelle beruflich Pflegender (RbP) gemeldet, die entsprechend Fortbildungspunkte vergibt.
Evaluation
Unser Arbeitsbereich Fortbildung ist nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert und unterliegt seit 2007 einer ständigen Überprüfung zur Verbesserung der Qualität. Zu diesem Zweck werden die Teilnehmenden gebeten, die ausgeteilten Fragebögen zu beantworten und der/dem Veranstalter *in zurückzugeben.
Datenschutz
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten durch das NLGA einverstanden. Dies ist notwendig, um unsere Dienstleistungen anbieten zu können. Detaillierte Angaben zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Dokument „Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO“.
NLGA als Tagungsstätte
Andere Fortbildungsanbieter können auch eigene Veranstaltungen in den Räumen des NLGA in Hannover durchführen. Das Angebot des NLGA bietet alle Varianten, von der Bereitstellung von Seminarräumen bis zur organisatorische Betreuung ganzer Veranstaltungen für externe Anbieter.
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